Allgemeine Geschäftsbedingungen Schulungen (AGB)

Allgemeines

a) Die Teilnehmerin nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung an dem Seminar oder dem Workshop teil. Für während der Seminar- oder Workshopteilnahme von der SUGARING ACADEMY tätigen Verantwortlichen schuldhaft gegenüber der Teilnehmerin verursachte materielle wie immaterielle Schäden haftet die SUGARING ACADEMY nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

b) Urheberrechte: Die Teilnehmerin bestätigt durch ihre Anmeldung, dass ihnen bekannt ist, dass sämtliche Inhalte des Seminars oder Workshops dem Copyright unterliegen und daher urheberrechtliche und produkt- wie markenrechtlich geschützt sind.

c) Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.

d) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Seminar- und Zahlungsbedingungen

Die jeweiligen Schulungskosten entnehmen Sie bitte aus dem Schulungsangebot oder dem Internet www.sugaring-academy.ch. In den Schulungskosten sind Getränke, die Raumnutzung sowie die Verbrauchsmaterialien enthalten. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat bzw. eine Kursbestätigung. Somit sind Sie zum Bezug der Hala Schekar ® orientalischen Zuckerpaste berechtigt.

Ihre Anmeldung begründet einen Dienstleistungsvertrag zur Durchführung einer Ausbildungsmass-nahme gemäss oben angegebener Detailbeschreibung zwischen dem Antragsteller und der Firma SUGARING ACADEMY. Die Anmeldung wird gültig mit Zugang beim Veranstalter per Brief oder Mail. Start- und Folgetermine können vom Veranstalter um maximal zwölf Wochen verschoben werden. Kann auch der neue Termin nicht eingehalten werden, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten und gegebenfalls bereits empfangene Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet. Wird für ein Seminar die Mindestteil-nehmerzahl durch kurzfristige, unvorhergesehene Absagen oder Nichterscheinen angemeldeter Teilnehmer nicht erreicht, kann der Veranstalter das Seminar absagen. Es entsteht keine Schadensersatzpflicht für den Veranstalter z.B für Anreise, Lohnausfall etc.

Bei Stornierungen, die nicht spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn bei SUGARING ACADEMY eingegangen sind, wird die gesamte Schulungsgebühr fällig, sofern keine Ersatzperson benannt wird. Nichterscheinen zur gebuchten Schulung verpflichtet zur Zahlung der gesamten Gebühr ohne Abzug. Nimmt der Teilnehmer nicht die volle Leistung des Seminars in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

Diese Rücktrittsbedingungen gelten auch bei Krankheit. Eine einmalige Verschiebung des Schulungs-termins ist nur mittels Zustellung eines Arztzeugnisses zu Handen des Veranstalters möglich. Darüber

Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular wird den Bedingungen und Rücktrittsvereinbarungen der SUGARING ACADEMY zugestimmt.